Wahrung des Originals und seiner Geschichte
Nach der Definition des internationalen Museumsverbands ICOM beschreibt der Begriff „Restaurierung“ alle Handlungen, die die Wahrnehmung, Wertschätzung und das Verständnis für das Objekt fördern. Diese Maßnahmen werden nur dann ausgeführt, wenn ein Objekt durch vergangene Veränderungen oder Zerstörung Teile seiner Bedeutung oder Funktion verloren hat. Es gelten dabei die Grundsätze des Respekts für das Original und seine Geschichte sowie der Reversibilität. Beispiele für eine Restaurierung sind etwa das Zusammensetzen einer zerbrochenen Skulptur und die Wiederherstellung einer verwitterten oder zerstörten Fassade.
Restaurierung unterscheidet sich damit von der Konservierung, die alle Maßnahmen umfasst, die den Zustand eines Objekts stabilisieren und das Eintreten künftiger Schäden verlangsamen sollen.
Erhaltung der Originalsubstanz
Objekt der Restaurierung ist die Originalsubstanz des Objekts. Der Begriff ist in der Praxis relativ eindeutig, in der Theorie aber nicht leicht einzugrenzen. Als Original sieht die moderne Denkmalpflege weder einen – zwangsläufig hypothetischen – Zustand zu einem gewissen Zeitpunkt, sei es der Moment, in dem der Künstler gesagt haben mag, das Werk „sei vollendet“, sei es der Moment, in dem es sich der kollektiven Erinnerung als „typisch“ eingeprägt hat, noch die „wertvollen“ Anteile am Objekt – wenn auch unstrittig in der Ausführung der Restaurierung solche Wertungen getroffen werden. Streng genommen bezeichnet der Ausdruck schlicht das Werk, wie es sich dem Restaurator im Moment der Restaurierungsbeginns präsentiert.
Rekonstruktion der Werkgeschichte
Zu einem der zentralen Arbeitsschritte wird hier die Objektforschung, also die Rekonstruktion der Werkgeschichte. Aus ihr lässt sich im Einzelfall entscheiden, welche Teile unbedingt erhaltenswert sind, welche geopfert werden können und sollen, um den Zugang zu früheren Fassungen zu ermöglichen, was – zu entfernende – Verschmutzung, und was – als Zeitzeugnis erhaltenswerte – Patina des Objekts ist und welche Teile als entstellende Fremdkörper oder irreguläre Veränderung nicht übernommen werden sollen.
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